Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Vermietungen der Körschmühle Eventlocation
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung der Eventlocation Körschmühle, Untere Körschmühle 1, 70567 Stuttgart-Möhringen. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung der Buchungsanfrage zustande. Mit der Buchungsbestätigung erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
Eine Reservierung ohne Anzahlung ist maximal 14 Tage gültig. Danach verfällt die Reservierung automatisch, sofern keine Anzahlung erfolgt ist.
§ 3 Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach der vereinbarten Nutzungsdauer und dem gewählten Paket. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsmodalitäten:
- 30% Anzahlung bei Vertragsschluss
- Weitere 40% spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung
- Restbetrag (30%) spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
Eine Kaution in Höhe von 500 € ist bei Übergabe der Location zu hinterlegen und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung zurückerstattet.
§ 4 Stornierung und Rücktritt
Stornierung durch den Mieter:
- Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 20% des Mietpreises
- Bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 50% des Mietpreises
- Bis 1 Monat vor der Veranstaltung: 80% des Mietpreises
- Weniger als 1 Monat vor der Veranstaltung: 100% des Mietpreises
Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder falsche Angaben gemacht hat.
§ 5 Nutzung der Location
Die Location darf nur für den im Vertrag angegebenen Zweck und die vereinbarte Personenzahl genutzt werden. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Location pfleglich zu behandeln und alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Lärmschutz, einzuhalten.
Veranstaltungen können bis 2:00 Uhr nachts stattfinden. Eine Verlängerung ist nach vorheriger Absprache möglich.
§ 6 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister an der Location, der Ausstattung oder dem Grundstück entstehen.
Wir haften nicht für Schäden an eingebrachten Gegenständen des Mieters oder seiner Gäste, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Mieter ist verpflichtet, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen und uns den Nachweis vor der Veranstaltung vorzulegen.
§ 7 Auf- und Abbau
Der Aufbau kann ab 8:00 Uhr am Veranstaltungstag beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Abbau muss bis 12:00 Uhr am Folgetag abgeschlossen sein.
Die Location ist besenrein zu übergeben. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei nicht ordnungsgemäßer Übergabe behalten wir uns vor, Reinigungskosten von der Kaution einzubehalten.
§ 8 Catering und Dienstleister
Der Mieter hat freie Caterer-Wahl. Alle Dienstleister müssen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen und die geltenden Hygienevorschriften einhalten.
Für Schäden, die durch beauftragte Dienstleister verursacht werden, haftet der Mieter.
§ 9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien), die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet, abzüglich bereits entstandener Kosten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: Januar 2025
Körschmühle Eventlocation
Untere Körschmühle 1, 70567 Stuttgart-Möhringen